Zur Validierung eines europäischen Patents in Österreich sind die Vorlage einer deutschen Übersetzung und die Zahlung einer amtlichen Gebühr erforderlich. Möglicherweise ist auch die Zahlung einer Jahresgebühr an das Österreichische Patentamt erforderlich. Anmelder ohne Sitz oder Wohnsitz in Österreich sollten sich durch einen österreichischen Patentanwalt vertreten lassen.
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot sowohl für die Übersetzung Ihres Patents ins Deutsche, als auch für die Einreichung, Gebührenzahlung und Vertretungsübernahme vor dem Österreichischen Patentamt.
Sollten Sie an der Validierung Ihres europäischen Patents in anderen europäischen Ländern interessiert sein, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Netzwerk erfahrener Kollegen in allen Ländern Europas. Wir benötigen lediglich die Publikationsnummer Ihres erteilten Patents und die Länder, an denen Sie interessiert sind, um Ihnen kurzfristig die Formalitäten und zu erwartenden Kosten mitteilen zu können.