US-Patent

Viele Unternehmen, insbesondere Technologie-Startups, sind besonders daran interessiert, am US-amerikanischen Markt Fuß zu fassen. In diesen Fällen ist ein Patentschutz in den USA unerlässlich.

Die USA sind Mitglied des PVÜ, sodass US-Patentanmeldungen die Priorität einer österreichischen oder europäischen Prioritätsanmeldung beanspruchen können. Eine US-Patenanmeldung kann auch in deutscher Sprache eingereicht werden; eine englische Übersetzung muss jedoch nachgereicht werden.

Die USA sind auch Mitglied des PCT, sodass US-Patentanmeldungen auch als nationale Phase einer PCT-Anmeldung bis zu 30 Monate nach dem Prioritätstag eingereicht werden kann.

Weiters besteht die Möglichkeit, in den USA zu geringen Kosten eine sogenannte provisorische Patentanmeldung einzureichen. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Anmeldung, die nicht geprüft und veröffentlicht wird, sondern nur dazu dient, einen Anmeldetag für die Erfindung zu sichern. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag muss eine reguläre Patentanmeldung nachgereicht werden, andererseits verfällt das Recht auf das Patent.

Wir melden für unsere Mandanten regelmäßig provisorische und nicht-provisorische Patente in den USA an und betreuen diese Anmeldungen gemeinsam mit unseren US-Partnerkanzleien auch bis zur Erteilung. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen, Patentschutz in den USA zu erlangen und durchzusetzen!

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