Eine Unionsmarke (European Union Trademark, EUTM) ist eine einzige Registrierung, die in sämtlichen Ländern der Europäischen Union einheitlichen Markenschutz nach den Bestimmungen der Unionsmarkenverordnung gewährt.
Das Eintragungsverfahren einer Unionsmarke wird zentral vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien geführt.
Die Kosten für die Anmeldung einer Unionsmarke sind wesentlich niedriger als die Kosten der Anmeldung nationaler Marken in allen Staaten der EU. Nicht nur aus diesem Grund sind Unionsmarken äußerst erfolgreich: Jährlich werden weit über 100.000 Unionsmarken beim EUIPO angemeldet – Tendenz steigend.
Es muss jedoch in Betracht gezogen werden, dass die Inhaber älterer verwechslungsfähiger nationaler Marken (oder anderer älterer Rechte) in allen Mitgliedsstaaten der EU das Recht haben, gegen die Unionsmarkenanmeldung einen Widerspruch einzulegen oder die registrierte Unionsmarke mit einem Löschungsantrag zu bekämpfen.
Wird eine Unionsmarke – insbesondere aufgrund älterer nationaler Rechte Dritter – gelöscht, so besteht die Möglichkeit, diese in Österreich und anderen Ländern der EU in eine nationale Marke umzuwandeln.
Wie nationale Marken haben auch Unionsmarken eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren und können alle 10 Jahre durch Zahlung einer Gebühr erneuert werden. Wird eine Unionsmarke jedoch über einen Zeitraum von 5 Jahren für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr nicht benutzt, so kann sie – auf Antrag eines Dritten – gelöscht werden.