Geschmacksmuster schützen Designs, also die charakteristische äußere Erscheinungsform von Produkten. Voraussetzung für die Registrierung eines Geschmacksmusters ist, dass das Design des Produkts neu ist und Eigenart aufweist: der Gesamteindruck des Musters muss sich den bekannten Mustern unterscheiden.
Beispiele für Geschmacksmuster sind etwa die Gestaltung eines Smartphones, die Verpackung einer Schokoladetafel, die Form einer Flasche, ein Textilmuster, aber auch typographische Schriftzeichen oder die Gestaltung einer Website.
Geschmacksmuster profitieren von einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist. Eine Veröffentlichung des Musters durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger, die nicht mehr als 12 Monate vor dem Anmeldetag des Geschmacksmusters erfolgt, ist somit nicht neuheitsschädlich.
Die Priorität einer früheren Anmeldung kann in Anspruch genommen werden, wobei die Prioritätsfrist 6 Monate beträgt.
Die Laufzeit eines Geschmacksmusters beträgt zunächst 5 Jahre und kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden.