Eine Marke kann jedes Zeichen sein, das sich grafisch darstellen lässt, und geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Der Inhaber einer Marke kann jedermann verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit seiner Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Neben Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bildmarken sind auch unkonventionelle Zeichen, wie die äußere Form eines Produktes (dreidimensionale Marke bzw. Formmarke), ein Farbton (abstrakte Farbmarke), eine Melodie (Klangmarke) oder eine bestimmte Zeichenanordnung (Positionsmarke) dem Markenschutz zugänglich. Um die Unterscheidungskraft derartiger Zeichen nachzuweisen, kann es erforderlich sein, Nachweise der erworbenen Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltungsnachweis) vorzulegen.
Eine Markenanmeldung kann die Priorität einer identischen früheren Markenanmeldung in Anspruch nehmen, wobei die Prioritätsfrist sechs Monate beträgt.
Die Laufzeit einer Marke beträgt zunächst zehn Jahre und kann durch Zahlung einer Gebühr immer wieder um zehn Jahre verlängert werden.
Wir melden jährlich regelmäßig über hundert Marken für unsere Mandanten an und beraten Sie gerne bezüglich der besten Anmeldestrategie.