Das Produktpiraterie-Gesetz regelt in Österreich das Vorgehen der Zollbehörden, um die Einfuhr von gefälschten Produkten zu verhindern. Dieses Gesetz ist die österreichische Umsetzung der europäischen Produktpiraterie-Verordnung.
Diese Regelungen sind auf alle Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, anzuwenden, also Marken, Geschmacksmuster, Patente, Schutzzertifikate, und urheberrechtlich geschützte Waren. Insbesondere umfasst dies nachgemachte Waren, Kennzeichnungsmittel, Verpackungen, aber auch Formen und Matrizen, die zur Herstellung einer nachgeahmten Marke dienen.
Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden müssen zentral an das Zollamt Villach, Kärnten übermittelt werden.