Durch eine internationale Geschmacksmusteranmeldung kann ein Design zentral für sämtliche Mitgliedsstaaten des Haager Musterabkommens angemeldet werden. Die Anmeldung wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet.
Es müssen im Antrag alle Länder benannt werden, für die Schutz gewünscht wird. Das Eintragungsverfahren wird dann nach dem jeweiligen nationalen Recht durchgeführt und resultiert in einem Bündel nationaler Geschmacksmuster.
Durch die WIPO als zentraler Verwaltungskörper werden eine einheitliche Verfahrenssprache (englisch oder französisch) und einheitliche Anmelde- und Erneuerungsgebühren ermöglicht.
Derzeit sind 66 Staaten Mitglieder des Haager Musterabkommens. Auch die EU ist dem Haager Musterabkommen beigetreten, somit kann auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster im internationalen Verfahren erreicht werden.