Eine internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) bietet die Möglichkeit, durch eine einzige Patentanmeldung in über 150 Ländern Patentschutz zu erlangen. Das internationale Anmeldeverfahren wird zentral durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf geleitet. Im Vergleich zu parallel laufenden nationalen Verfahren ergibt sich ein einfacheres Anmeldeverfahren. Die Zahlung der amtlichen Gebühren und die Vorlage von Übersetzungen der Anmeldung müssen zumindest 30 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag erfolgen, sodass die Entscheidung, in welchen Ländern das Patent erlangt werden soll, aufgeschoben werden kann.
Im internationalen Verfahren wird durch eine Internationale Recherchenbehörde eine internationale Recherche nach Stand der Technik-Dokumenten durchgeführt. Der resultierende internationale Recherchenbericht und der schriftliche Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde kann zur Beurteilung der Patentfähigkeit der Erfindung herangezogen werden.
Vor Einleitung der nationalen Phasen kann eine Internationale Vorläufige Prüfung beantragt werden, um weitere Klarheit über die Patentierbarkeit der Erfindung zu erhalten.
Dem Anmelder bleiben zumindest 30 Monate ab Anmelde- oder Prioritätstag, um zu entscheiden, in welchen Ländern die PCT-Anmeldung in die nationale Phase übergeführt werden soll.
Eine positive Stellungnahme der Internationalen Recherchenbehörde und ein positiver Internationaler Vorläufiger Prüfungsbericht können eingesetzt werden, um in den nationalen Phasen eine schnellere Erteilung zu erreichen. Eine beschleunigte Erteilung kann insbesondere durch Beantragung des Patent Prosecution Highways (PPH) erreicht werden. Das europäische Patentamt hat PPH-Vereinbarungen mit vielen wichtigen Patentämtern, insbesondere mit den Patentämtern der Länder USA, China, Südkorea und Japan.