Das Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen erleichtern die Anmeldung von Marken in beinahe 100 Ländern weltweit, unter anderem in den USA, Kanada, China, Japan, Südkorea und Australien. Auch die EU kann im Rahmen einer internationalen Registrierung benannt werden (Unionsmarke).
Das Madrider Markenabkommen erlaubt die internationale Registrierung einer Marke (IR-Marke) durch eine einzige Anmeldung, welche sämtliche gewünschten Mitgliedsstaaten benennt. Voraussetzung für die Anwendung dieses Abkommens ist die Existenz einer Markenanmeldung oder registrierten Marke (Basisanmeldung) in einem Staat, der Mitglied des Abkommens ist. Die IR-Marke ist zunächst von dieser Basisanmeldung abhängig: Eine Löschung der Basisanmeldung binnen eines Zeitraums von fünf Jahren nach Registrierung der IR-Marke führt automatisch zur Löschung der IR-Marke (sogenannter Zentralangriff).
Das Anmeldeverfahren dieser sogenannten IR-Marke wird zentral durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet und resultiert in einem Bündel nationaler Markenrechte. Die Anmeldegebühren können vorab berechnet werden und sind an die WIPO zu zahlen. Das Anmeldeverfahrens kann zur Gänze in englischer Sprache geführt werden.
Erneuerungen, Übertragungen, Lizensierungen und andere Eintragungen werden zentral durch die WIPO verwaltet, wodurch das Management großer Portfolios massiv vereinfacht wird. Lediglich im Fall von Konflikten mit älteren Marken müssen nationale Vertreter im betreffenden Land beauftragt werden.