Herkunftsbezeichnungen können für Agrarprodukte und Lebensmittel besonderer Qualität vergeben werden, um deren Identifikation im Handel zu ermöglichen. Wenn sowohl die Erzeugung, die Verarbeitung und die Herstellung eines Produkts in einer bestimmten Region erfolgen, kann für das Produkt eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) vergeben werden. Erfolgt nur einer dieser Schritte in dieser Region, kann eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) vergeben werden.
Die EU-Verordnung 1151/2012 erlaubt auch die Eintragung von Namen als garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), welche nicht die geographische Herkunft, sondern eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines bestimmten Lebensmittels bezeichnen.