Forschungskooperationen

Allein ist man schneller, doch gemeinsam kommt man weiter – deshalb kooperieren Firmen oft miteinander oder mit privaten oder öffentlichen Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung einer neuen Technologie. Eine wesentliche Frage stellt sich bei der Patentierung: Wem steht in diesem Fall das Recht zu, die gemeinsam entwickelte Technologie zu patentieren – und davon möglicherweise in Zukunft Lizenzgebühren zu lukrieren?

Was passiert, wenn Kooperationspartner aus der Partnerschaft ausscheiden und das im Rahmen der Kooperation erlangte Know-How verwenden, um eigene Patente anzumelden?

Und wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Erfindungsvergütung in Fällen zu berechnen, bei denen mehrere Erfinder aus verschiedenen Unternehmen gemeinsam eine neue Technologie entwickelt haben? Noch schlimmer: wie steht es um die Erfindungsvergütung, wenn es sich beim Kooperationspartner um eine öffentliche Forschungseinrichtung, beispielsweise eine Universität, handelt?

Alle diese Fragen sollten vorab in einer sorgfältig ausgearbeiteten Vereinbarung geklärt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung der patentrechtlichen Aspekte und überprüfen Ihren Vertrag auf Stichhaltigkeit bezüglich des erzeugten geistigen Eigentums. Gerne empfehlen wir Ihnen auch spezialisierte Rechtsanwälte, um Ihnen weiterzuhelfen – sodass Sie am Ende der Kooperation nicht „mit leeren Händen“ dastehen!

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