Ein ergänzendes Schutzzertifikat betrifft Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel und gibt dem Inhaber eines Patentes auf ein derartiges Produkt das Recht, dessen Schutzwirkung um bis zu 5 Jahre zu verlängern. Damit soll die "verlorene" Zeit zwischen der Patentanmeldung und dem Zeitpunkt der Zulassung des Produktes in der Europäischen Union ausgeglichen werden.
Schutzzertifikate sind vor dem Österreichischen Patentamt innerhalb von 6 Monaten nach Zulassung, bzw. falls diese vor der Erteilung des Patents erfolgt, innerhalb von 6 Monaten nach der Erteilung des Patentes zu beantragen, und werden nach positiver Prüfung in das österreichische Schutzzertifikatsregister eingetragen.
Die Laufzeit eines aufrechten Schutzzertifikats kann für Kinderarzneimittel auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden.
Für Arzneimittel, die zur Behandlung von seltenen Leiden anerkannt sind („orphan drugs“) ist ein gesondertes Marktexklusivitätsrecht von bis zu 10 Jahren vorgesehen.