Um Ihre Erfindung durch ein Patent zu schützen, muss ein mehrstufiges Anmeldeverfahren durchlaufen werden, das sich über mehrere Jahre erstrecken kann.
Start dieses Anmeldeprozesses ist in der Regel eine Erfindungsmeldung des Erfinders. In dieser Erfindungsmeldung sollte die Erfindung in einfachen Worten beschrieben sein. Meist ist es zweckmäßig, die Erfindung anhand von Zeichnungen zu beschreiben.
Zudem ist es hilfreich, wenn in der Erfindungsmeldung folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Aufgabe wird durch die Erfindung gelöst?
- Wie wird die Aufgabe gelöst?
- Wie wurde die Aufgabe bisher gelöst?
- Welche Vorteile ergeben sich durch die neue Lösung?
- Welche technischen Herausforderungen mussten bei der Entwicklung der Erfindung überwunden werden?
Basierend auf den Informationen der Erfindungsmeldung empfiehlt es sich, eine kurze Recherche zum Stand der Technik durchzuführen. In dieser Recherche wird überblicksmäßig erhoben, ob und wie sich Ihre Entwicklung von bekannten Technologien unterscheidet. Auf diese Unterscheidungsmerkmale wird dann der Schutzbereich der Patentanmeldung gerichtet.
Im nächsten Schritt werden dann von uns die Beschreibung, die Patentansprüche (claims) und die Figuren ausgearbeitet und Ihnen zur Durchsicht und Kontrolle übermittelt. Sobald die Anmeldungsunterlagen von Ihnen freigegeben wurden, reichen wir den Patentantrag bei dem gewünschten Patentamt ein.
In der Regel wird mit einer österreichischen Patentanmeldung, einer europäischen Patentanmeldung oder eine internationalen Patentanmeldung (PCT) gestartet.