Österreichische Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken, sowie ergänzende Schutzzertifikate und die österreichischen Teile europäischer Patente und internationaler Markenregistrierungen werden in speziellen Registern des Österreichischen Patentamts geführt.
Um ein Schutzrecht auf einen neuen Inhaber zu übertragen, muss diese Änderung im jeweiligen Register eingetragen werden.
Gleiches gilt bei einer Änderung des Namens oder der Anschrift eines bestehenden Inhabers. Auch Pfandrechte und Lizenzen sollten im österreichischen Register eingetragen werden, um volle Gültigkeit gegenüber Dritten zu erlangen.
Hinsichtlich des Antrags und der zu leistenden Unterschriften müssen Formvorschriften beachtet werden.
Als österreichische Patentanwälte sind wir mit den Formalitäten für die Eintragungen in den österreichischen Schutzrechtregistern bestens vertraut und beraten Sie bei der Zusammenstellung der geeigneten Dokumente. Gerne übernehmen wir auch die Antragstellung beim Österreichischen Patentamt – auf Wunsch auch ohne formale Vertretungsübernahme.